Unterstützung für Nachlasspfleger, Testamentsvollstrecker, Berufsbetreuer und Gerichtsvollzieher
Schäfer Entrümpelung unterstützt Nachlasspfleger, Testamentsvollstrecker, Berufsbetreuer, gerichtlich bestellte Stellen und Gerichtsvollzieher bei der operativen Abwicklung von Nachlässen und objektspezifischen Maßnahmen.
Wir übernehmen ausschließlich praktische Tätigkeiten vor Ort: Objektaufnahme, Dokumentation, Strukturierung, Räumung und besenreine Übergabe – ohne Rechtsberatung oder Vermögensverwaltung.
Das Wichtigste in Kürze
- Operative Unterstützung bei Nachlässen & gerichtlichen Maßnahmen
- Strukturierte Dokumentation & Fotoprotokolle
- Zusammenarbeit mit Mandatsträgern & Vollstreckungsorganen
- Klare Abgrenzung zu rechtlichen Entscheidungen
Warum professionelle operative Unterstützung entscheidend ist
Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) wurden 2023 über 1,1 Millionen Sterbefälle in Deutschland registriert.¹ Hinzu kommen jährlich hunderttausende Vollstreckungsverfahren im Zivilrecht.²
In beiden Fällen entstehen vor Ort operative Aufgaben:
- Sicherung von Immobilien
- Dokumentation von Zuständen
- Sichtung und Strukturierung von Inventar
- Vorbereitung von Übergaben
- Räumung oder Freimachung von Objekten
Während die rechtliche Verantwortung bei Nachlasspflegern, Testamentsvollstreckern, Berufsbetreuern oder Gerichtsvollziehern liegt, ist die praktische Umsetzung häufig zeit- und ressourcenintensiv.
Hier setzt Schäfer Entrümpelung an.
Unsere Rolle: Operative Umsetzung vor Ort
Wir übernehmen:
- Objektbegehung und Zustandsaufnahme
- Fotodokumentation zur Aktenführung
- Strukturierung von Nachlassbeständen
- Koordination von Räumung, Entsorgung und Transport
- Besenreine Übergabe mit Protokoll
Wir übernehmen keine:
- Rechtsberatung
- Vermögensverwaltung
- Entscheidungsbefugnis über Nachlasswerte
- Vollstreckungsmaßnahmen
Diese klare Aufgabenverteilung entspricht den gesetzlichen Grundlagen der Nachlasspflegschaft (§§ 1960 ff. BGB) sowie der Rolle des Gerichtsvollziehers als selbstständiges Vollstreckungsorgan.
Speziell für Gerichtsvollzieher
Gerichtsvollzieher stehen häufig vor praktischen Herausforderungen:
- Zugangssicherung bei geräumten Objekten
- Dokumentation des Objektzustands
- Organisation von Räumungen im Rahmen von Vollstreckungen
- Koordination externer Dienstleister
Wir unterstützen bei der operativen Durchführung – strukturiert, diskret und dokumentiert – ohne in die hoheitliche Tätigkeit einzugreifen.
Laut Bundesjustizstatistik werden jährlich mehrere hunderttausend Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt.³ Eine professionelle Dokumentation vor Ort reduziert Konfliktpotenzial erheblich.
Abrechnung – transparent & planbar
Modell A – Zeitbasierte Abrechnung
- Objektaufnahme & Dokumentation: Stundensatz
- Koordination & operative Abwicklung: Stundensatz
- Räumung: separates Angebot
Modell B – Modulare Bausteine
- Objektaufnahme & Fotoprotokoll: Pauschale
- Strukturierung: Pauschale
- Räumung: separat kalkuliert
Häufige Fragen von Mandatsträgern & Gerichtsvollziehern
Sind Sie Nachlasspfleger oder Vollstreckungsorgan?
Nein. Wir übernehmen ausschließlich operative Dienstleistungen im Auftrag.
Greifen Sie in rechtliche Verfahren ein?
Nein. Entscheidungen verbleiben vollständig bei den zuständigen Stellen.
Wer haftet?
Für unsere operativen Leistungen gemäß Beauftragung.
Rechtliche oder hoheitliche Entscheidungen verbleiben beim Mandatsträger bzw. Gerichtsvollzieher.
Ziel der Zusammenarbeit
Struktur. Nachvollziehbarkeit. Entlastung.
Professionelle Mandatsträger und Vollstreckungsorgane benötigen einen verlässlichen operativen Partner. Schäfer Entrümpelung schafft die praktische Grundlage, auf der rechtliche Prozesse sicher fortgeführt werden können.
Quellenangaben:
¹ Statistisches Bundesamt (Destatis), Sterbefälle 2023
² Bundesamt für Justiz – Zivilgerichtliche Verfahren
³ Justizstatistik Zwangsvollstreckung Deutschland