Anforderungen an den Einsatz eines Schrägaufzugs

Um einen Schrägaufzug platzieren zu können, gibt es einige Anforderungen, die erfüllt werden müssen. Um zu prüfen, ob die Platzierung eines Schrägaufzugs auch bei Ihnen möglich ist, sind ein paar Bildaufnahmen notwendig.

1. Foto vom möglichen Stellplatz für den Schräglift

Nehmen Sie vom Balkon oder Fenster aus, wo der Schräglift angelegt werden soll, ein Bild nach unten auf, sodass der mögliche Stellplatz und die Umgebung deutlich zu sehen sind.

2. Rasenfläche als Stellplatz für den Schräglift

Müsste der Schräglift auf einer Rasenfläche platziert werden? Im Sommer ist dies in der Regel kein Problem, im Winter kann es jedoch aufgrund entstehender Spurrillen kritisch werden. Hier sollten Sie im Vorfeld mit Ihrer Hausverwaltung klären, ob eine Platzierung des Schräglifts an dieser Stelle zugelassen ist.

3. Dachvorsprung

Ist ein Dachvorsprung mit Ziegeln oder einem Gitter vorhanden? Dann könnte es sein, dass der Einsatz des Schräglifts nicht möglich ist. Senden Sie uns gerne ein Foto davon, sodass wir dies individuell für Sie prüfen können.

4. Halteverbotszone

Klären Sie bitte, ob in Ihrem Fall eine Halteverbotszone nötig ist, um den Schräglift zu platzieren. Ist dies der Fall, sollte diese bereits rechtzeitig im Vorfeld beantragt und aufgestellt werden.

5. Höhe und Abstand zum Gebäude

Des Weiteren wird die Höhe des jeweiligen Fensters oder Balkons und der Abstand vom Haus benötigt, sodass wir den Neigungswinkel des Schrägaufzugs ermitteln und entsprechend die Möglichkeit einer Platzierung prüfen können.