Gründe für eine Haushaltsauflösung

Es gibt verschiedene Situationen im Leben, in denen eine Haushaltsauflösung notwendig sein kann. Die häufigsten Gründe für eine Haushaltsauflösung stellen wir Ihnen im Folgenden vor:

Todesfall

Der häufigste Grund für eine Haushaltsauflösung besteht im Todesfall des Besitzers. Sofern der Mieter allein in der Wohnung lebte und die Erben gemäß § 563 BGB auf ihr Eintrittsrecht in den Mietvertrag verzichten, wird die Haushaltsauflösung in der Regel durch die Erben in Auftrag gegeben, sodass diese auch die Kosten hierfür tragen. Sollte der Mieter keine Angehörigen haben, ist der Vermieter für eine Haushaltsauflösung zuständig. Dabei wird häufig im Vorfeld eine Nachlasspflegschaft bei dem zuständigen Nachlassgericht beantragt, da der Vermieter in Fällen keine Kenntnis über etwaige Erben seines Mieters hat. Sobald bestätigt wurde, dass es keine Erben gibt, kann der Vermieter die Haushaltsauflösung in Auftrag geben.

Räumungsklage

Ein weiterer Grund für eine Haushaltsauflösung kann eine Räumungsklage gegen den Mieter durch den Vermieter sein. Diese folgt, wenn der Mieter die Wohnung, trotz ordnungsgemäßer Kündigung des Mietverhältnisses gemäß § 573 BGB durch den Vermieter, nicht verlässt.
Sobald ein Räumungstitel vorhanden ist, ist ein Gerichtsvollzieher dazu berechtigt, die Räumung der Wohnung zu bewirken – auch gegen den Willen des Mieters. Für die dadurch entstandenen Kosten muss der Vermieter zunächst in Vorleistung treten, kann sie dem Mieter im Anschluss aber zulasten legen.

Verschwundener Mieter

Sollte der Mieter die angemietete Wohnung ohne vorherige Kündigung verlassen und seinen gesamten Hausrat hinterlassen haben, kann der Vermieter die Wohnung jedoch nicht einfach so entrümpeln. Auch in diesem Fall muss er dem rechtlichen Weg der Wohnungskündigung und der Räumungsklage gegen den Mieter folgen. Dabei steht dem Vermieter jedoch auch ein Pfandrecht zur Sicherstellung seiner Forderungen zu. In den meisten Fällen können damit die entstandenen Kosten jedoch nicht gedeckt werden.

Zusammenlegung von zwei Haushalten

Bei der Zusammenlegung von zwei Haushalten wird es viele Gegenstände des täglichen Gebrauchs sowie verschiedene Möbelstücke in zweifacher Ausführung geben. Deshalb kann eine Haushaltsauflösung in diesem Fall durchaus sinnvoll sein. Dadurch können zu große Ansammlungen von Gegenständen, die nicht mehr benötigt werden, verhindert werden. 

Umzug in ein Pflegeheim

Auch bei einem Umzug ins Pflegeheim ist eine Haushaltsauflösung ratsam. In das Pflegeheim kann schließlich nur ein Bruchteil des Hausrats mitgenommen werden. In den meisten Fällen haben nämlich auch die Angehörigen und Freunde keinen Bedarf dafür.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns, sodass wir gemeinsam über die bevorstehende Entrümpelung und Ihre Möglichkeiten sprechen können.