Messies neigen aufgrund Ihrer Erkrankung dazu, zahlreiche Gegenstände von Zeitungen bis hin zu Essensresten zu horten und sind nicht in der Lage, sich von ihnen zu trennen. Dies führt sehr schnell zu einer extremen Unordnung und zu unhygienischen, unzumutbaren Zuständen. Oftmals ist ein enormer finanzieller Schaden die Folge dessen, da nach dem Auszug des Mieters eine Entrümpelung und im schlimmsten Fall sogar eine Sanierung der Immobilie erforderlich ist.

Vermieter werden dabei vor große Herausforderungen gestellt. Es stellt sich die Frage, wie sie sich am besten verhalten sollten. Schließlich ist es gar nicht so leicht, einen Messie aus der Wohnung zu bekommen. Oftmals ist es ein langer und harter Weg, bis die Immobilie entrümpelt und entsprechend gereinigt werden kann.

Wann können Vermieter gegen Messies vorgehen?

Egal ob ein Messie oder nicht – jeder Mieter genießt gewisse Rechte und darf sich im Grunde so einrichten, wie er es möchte, solange dadurch gewisse Grenzen eingehalten werden. Die Grenze ist erst erreicht, wenn andere Mieter gestört werden oder wenn die Bausubstanz geschädigt wird.

Sobald andere Mieter durch den Messie vom vertragsgemäßen Gebrauch ihrer Wohnung abgehalten werden, ist das Verhalten des Messies vertragswidrig. Es kann sich beispielsweise um

– Gerümpel oder Gegenstände im Hausflur
– unangenehme Gerüche aus der Messie-Wohnung oder
– dadurch angelocktes Ungeziefer

handeln. Wenn dies zutrifft, kann der Vermieter weitere Schritte einleiten, um auch die anderen Mieter sowie die Immobilie zu schützen.

Wie kann der Vermieter gegen einen Messie vorgehen?

Zuerst sollte überprüft werden, inwieweit der Messie die Wohnung verwahrlosen lässt. Bei einem begründeten Verdacht darf nach vorheriger Ankündigung auf eine Wohnungsbesichtigung bestanden werden.

Wenn sich der Anfangsverdacht bestätigt, sollte zuerst das persönliche Gespräch mit dem Mieter gesucht werden. In vielen Fällen kann dadurch bereits Abhilfe geschaffen werden. Sollte der Mieter jedoch nicht einsichtig sein und nichts an dem Zustand ändern, kann er schriftlich zu einer

– Unterlassung,
– Müllbeseitigung und
– Schadensbeseitigung

aufgefordert werden. Es ist dabei sehr wichtig, dass der Vermieter eine klare Frist setzt, an die sich der Mieter zu halten hat. Wenn sich am Zustand der Wohnung nichts ändert, darf der Mietvertrag außerordentlich gekündigt werden. Wenn der Messie das Mietobjekt nicht innerhalb der festgelegten Frist verlässt, bleibt dem Vermieter als letztes Mittel nur noch die Räumungsklage. Erst dann darf die Immobilie zwangsgeräumt werden, um anschließend mit der Entrümpelung zu beginnen.

Die Entrümpelung der verunreinigten Immobilie

In der Regel muss der Mieter die Kosten einer Entrümpelung zahlen. Sollte dies nicht passieren, bleibt in vielen Fällen jedoch der Vermieter auf den Kosten sitzen. In solchen Fällen kann eine entsprechende Rechtsschutzversicherung hilfreich sein, die den Vermieter dabei unterstützen, eine Zahlung durch den Mieter zu erwirken.

Um einen Kostennachweis zu erhalten und nicht noch zusätzlich auf der Arbeit sitzen zu bleiben, ist es sinnvoll, ein professionelles Entrümpelungs-Unternehmen zu engagieren. Bei einer professionell durchgeführten Entrümpelung wird die Immobilie nicht nur schnell geräumt, sondern es werden auch die notwendigen Hygienevorschriften beachtet, sodass die Immobilie in kürzester Zeit wieder bewohnbar ist.

Gerne können wir uns um die Entrümpelung Ihrer Messie-Wohnung und alle erforderlichen Renovierungsarbeiten kümmern, sodass Sie lediglich einen Dienstleister engagieren müssen. Dadurch können Sie nicht nur Kosten, sondern auch Zeit sparen! Im Anschluss ist die Wohnung wieder bewohnbar.

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