Ein Parkplatz, der ohne lange Suche verfügbar ist und sich dicht am Umzugs-Geschehen befindet, ist ein wichtiger Baustein für den reibungslosen Ablauf Ihres Umzugs. Wer hat schon Lust auf eine langwierige Parkplatzsuche mit dem unhandlichen Möbel-Transporter und lange Laufwege beim Tragen des Umzugsguts? Schließlich kostet das alles Zeit, Kraft und Nerven.

Wer sich dazu entscheidet, eine  Halteverbotszone selbst zu errichten, sollte wissen, daß diese nicht rechtsgültig ist. Das bedeutet, dass andere Autofahrer sich nicht daran halten müssen und die Absperrung entfernen dürfen. 

Außerdem zahlt der Verursacher eines solchen improvisierten Halteverbots die Kosten von Unfällen, wenn diese durch eine solche Absperrung verursacht wurden. Im schlimmsten Fall kann ein solcher Eigenbau sogar zu einer Anzeige führen. 

Damit Ihr Umzug rundum stressfrei gelingt, empfehlen wir Ihnen die Einrichtung eines  temporären Halteverbots. Damit Ihre Halteverbotszone rechtsgültig ist, sind die nachfolgenden Schritte erforderlich:


Halteverbotszone beantragen

Der richtige Zeitpunkt
Beantragen Sie die Halteverbotszone spätestens 14 Tage vor dem Tag Ihres Umzugs.

Erforderliche Angaben
Zur Antragsstellung benötigen Sie Ihre persönlichen Angaben (Name und Telefonnummer), Adresse und Datum der einzurichtenden Halteverbotszone, das zugelassene Gesamtgewicht des Umzugstransporters und die erforderliche Fläche der Halteverbotszone in qm. Dazu benötigen Sie eine Fläche in der Länge des Umzugswagens. Rechnen Sie bitte als Rangierfläche drei bis fünf Meter hinzu. Im Regelfall handelt es sich um 8 bis 15 Meter, die Sie für das Halteverbot benötigen).
Entscheiden Sie, ob Sie ein einfaches Halteverbot oder eine doppelseitige Halteverbotszone benötigen. Letztere wird in engen Gassen benötigt und sperrt beide Straßenseiten.

Der richtige Ansprechpartner/die richtige Behörde
Kontaktieren Sie mit diesem Wissen die zuständige Straßenbehörde Ihres Wohnortes und beantragen Sie hier die Halteverbotszone. Bitte beachten Sie, dass in manchen Kreisen die Zuständigkeit auch dem Bezirks- oder Landratsamt zufällt.
Von Ihrer zuständigen Behörde erhalten Sie ebenso Informationen zu regionalen Vorgaben und Bestimmungen. Dazu gehört beispielsweise, an welchem Tag die Halteverbotsschilder aufgestellt werden müssen, damit diese rechtsgültig sind.

Halteverbotszone einrichten

Nachdem Sie die amtliche Genehmigung erhalten haben, können Sie die Einrichtung des temporären Halteverbots vornehmen.

In der Regel ist dies drei bis vier Tage vor dem Umzug zu erledigen. Damit geben Sie den parkenden Anwohnern ausreichend Zeit, den Platz zu räumen. Mit diesem Vorgehen ist Ihre Halteverbotszone rechtskräftig.

Außerdem können Sie aus der Genehmigung Ihrer zuständigen Behörde genau entnehmen, wie und in welchem Abstand die Schilder aufgestellt werden müssen. Eventuelle Einschränkungen werden ebenfalls in der Genehmigung beschrieben.

Dokumentieren Sie das Aufstellen der Schilder in einem Aufstellprotokoll. In diesem sollten sich folgende Informationen befinden:
– eine kleine Skizze über die Position der aufgestellten Schilder
– das Datum und die Uhrzeit  an dem die Schilder aufgestellt wurden
– die Kennzeichen der Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Aufstellung in der Zone stehen

Sollte sich trotz ausgeschilderten Halteverbot ein Parker in der ausgewiesenen Parkverbotszone befinden, können Sie die Ordnungsbehörden kontaktieren.

Diese können das Fahrzeug, sofern erforderlich, abschleppen lassen. Die Kosten muss dann der Falschparker zahlen. 

Kosten für die Halteverbotszone

Die Gebühren für die Errichtung einer Halteverbotszone variieren regional. Außerdem sind Sie von der Länge und der Dauer des beantragten Parkverbots abhängig. Im Schnitt sollten Sie zwischen 70 und 140 Euro für das temporäre Parkverbot in Ihr Umzugs-Budget einrechnen.  

Hinzu kommt Ihre Eigenleistung durch das termingerechte Aufstellen der Schilder, sowie der korrekte Anfertigung des Aufstellprotokolls.

Mögliche Alternativen

Zugegeben, das Thema Halteverbotszone ist mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Außerdem darf nicht verschwiegen werden, dass das Gewicht der Halteverbotsschilder gut 20 kg beträgt und die Schilder zudem zum Bestimmungsort transportiert werden müssen. Dazu benötigen Sie schon vor dem Umzug ein passendes Transportmittel. 

Da viele diesen Aufwand nicht leisten möchten – oder können – gibt es diverse Dienstleister am Markt, die sämtliche Behördengänge übernehmen, den Auf- und Abbau der Schilder für Sie durchführen und auch das Aufstellprotokoll für Sie führen. Diese Leistungen sind jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden. 

Unsere Empfehlung

Bereits bei unserem ersten Beratungstermin sprechen wir mit Ihnen über eine sinnvolle Be- und Entladezone für Ihren Umzug. Gerne übernehmen wir beispielsweise auch das Aufstellen der Schilder und führen das Aufstellprotokoll.

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