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Wer trägt Kosten Entrümpelung oder Haushaltsauflösung?

Bei einer Entrümpelung entstehen Kosten, für die jemand aufkommen muss. In der Regel werden diese von den Inhabern des Hausrates übernommen. Es gibt aber auch verschiedene andere mögliche Kostenträger, die aufkommen, wenn es die Inhaber des Hausrates nicht können.

Bei einer Entrümpelung nach dem Tod eines Menschen sind oft die Hinterbliebenen für die Organisation und die Kosten verantwortlich. Diese Verpflichtungen werden im Rahmen einer Erbschaft und des Nachlasses geregelt, wobei auch Verbindlichkeiten des Verstorbenen auf die Erben übergehen können.

  • Ist die Entrümpelung infolge eines Todesfalls notwendig, kommen in der Regel die Angehörigen und Erben für die Kosten auf. Dabei spielen Erbschaft, Nachlass und mögliche Verbindlichkeiten des Verstorbenen eine wichtige Rolle.

  • Wenn eine Insolvenz der Hausrat-Inhaber vorliegt, sind die Unterhaltspflichtigen dafür verantwortlich, die Kosten zu begleichen. Dabei können auch Verbindlichkeiten auf die Erben oder Hinterbliebenen übergehen.

  • In einigen Fällen können die Kosten auch vom Sozialamt übernommen werden.

  • Die Hausratsversicherung übernimmt die Kosten für eine Entrümpelung, wenn ein Schaden vorliegt, der durch die Versicherung abgedeckt ist. Dies kann zum Beispiel nach einem Brand oder Hochwasser der Fall sein.

  • Die Kosten für die Entrümpelung müssen in manchen Fällen auch von den Vermietern übernommen werden. Das ist zum Beispiel der Fall bei Mietnomaden. Dagegen können sich Vermieter aber auch durch eine Mietnomandenversicherung absichern.

  • Beim Umzug in ein Pflegeheim oder bei Unterstützung durch das Jobcenter können unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die Entrümpelung übernommen werden.

Bei einer Messie Wohnung entstehen besondere Herausforderungen und meist höhere Kosten, sodass in solchen Fällen eine Kostenfalle drohen kann.

Durch den Verkauf von Wertgegenständen oder durch steuerliche Absetzbarkeit besteht die Möglichkeit, Geld zu sparen oder zurückzugewinnen.

Die Vielfalt der zu entrümpelnden Objekte ist groß: Wohnungen, Haushalte, Häuser, Lager, Keller, Dachboden, Garage, Garten und Büro – die Kosten variieren je nach Art, Größe und Umfang des jeweiligen Objekts.

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer bevorstehenden Entrümpelung. Vereinbaren Sie gerne einen kostenfreien Beratungstermin mit uns, sodass wir Ihnen ein unverbindliches Angebot unterbreiten können.

 

1. Einführung

Eine Entrümpelung wird aus unterschiedlichen Gründen notwendig: Häufig steht sie nach einem Todesfall an, wenn eine Wohnung oder ein Haus aufgelöst werden muss. Auch bei einem Umzug, insbesondere in eine kleinere Wohnung, oder bei der Auflösung eines Haushalts, ist eine Entrümpelung oft unvermeidlich. Die kosten für eine entrümpelung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend sind die Größe des Haushalts, die Menge und Art der zu entsorgenden Gegenstände sowie die Art der Entsorgung. Je nachdem, ob es sich um Möbel, Elektrogeräte oder Sondermüll handelt, können die Preise variieren. Wer sich für eine professionelle Entrümpelungsfirma entscheidet, profitiert von einer schnellen und effizienten Abwicklung. Die Profis übernehmen nicht nur den Transport, sondern kümmern sich auch um die fachgerechte Entsorgung aller Gegenstände. So lassen sich Aufwand und kosten für eine entrümpelung oft deutlich reduzieren.

 

2. Wer zahlt die Kosten?

Die Frage, wer die Kosten für eine Entrümpelung übernimmt, hängt vom jeweiligen Fall ab. In der Regel trägt der Auftraggeber, also der Eigentümer oder Mieter der Wohnung, die Kosten. Ist der Mieter jedoch nicht zahlungsfähig, kann der Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen einspringen.

In sozialen Fällen, etwa wenn die Betroffenen die Kosten nicht selbst tragen können, kann das Sozialamt eine Kostenübernahme prüfen. Auch die Hausratversicherung kann in bestimmten Situationen, etwa nach einem Brand, die kosten für eine entrümpelung übernehmen. Bei einer haushaltsauflösung oder Wohnungsauflösung nach einem Todesfall sind in der Regel die Erben für die Kostenübernahme verantwortlich.

Es empfiehlt sich, im Vorfeld zu klären, wer als Kostenträger in Frage kommt, um böse Überraschungen zu vermeiden.

 

3. Kosten für eine Entrümpelung

Die kosten für eine Entrümpelung richten sich nach verschiedenen Faktoren. Bei professionellen Entrümpelungen liegt der Stundensatz meist bei ca. 30-40 Euro pro Stunde, doch viele Firmen bieten auch einen Festpreis an, der sich nach dem Umfang der Arbeit richtet.

Die Größe des Haushalts, die Menge und Art der zu entsorgenden Gegenstände sowie der erforderliche Aufwand spielen eine entscheidende Rolle bei der Preisgestaltung. Eine einfache Entrümpelung ist in der Regel günstiger als eine komplette Haushaltsauflösung oder Wohnungsauflösung, da hier oft mehr Gegenstände und ein größerer Arbeitsaufwand anfallen.

Auch die Art der Entsorgung, etwa bei Sondermüll oder großen Möbelstücken, kann die Kosten beeinflussen. Es lohnt sich, verschiedene Angebote einzuholen und die Leistungen genau zu vergleichen, um die Kosten für eine Entrümpelung möglichst gering zu halten.

Sie benötigen Unterstützung bei einer bevorstehenden Entrümpelung? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf und buchen Sie einen unverbindlichen Beratungstermin!

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