Haushaltsauflösung in der Erbengemeinschaft

Wenn Sie gemeinsam mit Ihren Miterben eine Erbengemeinschaft bilden, fällt häufig auch die Auflösung des Haushalts der verstorbenen Person an. Dabei kommt es immer wieder zu Schwierigkeiten, über die wir Sie gerne im Folgenden aufklären und Sie unterstützen möchten:

Wer ist bei einer Erbengemeinschaft für die Haushaltsauflösung verantwortlich?

In einer Erbengemeinschaft müssen alle Miterben einbezogen werden. Dementsprechend können Sie nicht eigenständige Entscheidungen treffen, sondern müssen sich hierzu mit der Erbengemeinschaft abstimmen und eine gemeinsame Entscheidung treffen. Dazu gehört auch die Entscheidung hinsichtlich der Haushaltsauflösung. Die Erbengemeinschaft muss mit der Art und Weise der Haushaltsauflösung einverstanden sein.

Muss die Erbengemeinschaft den Haushalt des Verstorbenen auflösen?

Die Erben der Erbengemeinschaft sind die Rechtsnachfolger der verstorbenen Person und übernehmen dementsprechend den Nachlass. Dazu gehören nicht nur die Vermögenswerte, sondern auch die Rechte und Pflichten – dementsprechend also auch den Haushalt des Verstorbenen. Sofern niemand der Miterben die Wohnung und den Hausrat übernehmen möchte, muss der Haushalt durch die Erbengemeinschaft aufgelöst werden. Danach kann die Wohnung auch gekündigt oder verkauft werden.

Praxis-Tipp: Als Erbengemeinschaft können Sie Verantwortung für die Haushaltsauflösung auch an einen Miterben übertragen, sodass dieser eigenständig darüber entscheiden kann. Das macht vor allem Sinn, wenn der Miterbe vor Ort lebt und die Organisation der Haushaltsauflösung dadurch erleichtert werden kann.

Wer übernimmt bei einer Erbengemeinschaft die Haushaltsauflösung?

Der zeitliche und organisatorische Aufwand bei einer Haushaltsauflösung können je nach Umfang enorm sein. Im ersten Schritt sollten Sie sich innerhalb der Erbengemeinschaft darüber austauschen, ob Miterben gegebenenfalls etwas aus dem Hausrat des Verstorbenen behalten möchten.

Unterschätzen Sie jedoch nicht die emotionale Belastung, die mit einem Todesfall einhergeht, die bei der Auflösung des Haushalts des Verstorbenen immer wieder aufgewirbelt wird. Sowohl die psychische als auch die physische Belastung kann dabei sehr intensiv sein.

Sie müssen die Haushaltsauflösung selbstverständlich nicht selbst durchführen, sondern können auch ein professionelles Unternehmen mit der Auflösung des Haushalts beauftragen. Hierbei ist es sinnvoll, die anstehende Haushaltsauflösung bei einem kostenfreien Besichtigungstermin zu besprechen und sich ein unverbindliches Angebot unterbreiten zu lassen.

Wie kann ich die Miterben in die Haushaltsauflösung einbeziehen?

Bei einer Erbengemeinschaft müssen Sie gemeinsame Entscheidungen treffen, was in manchen Fällen zur Geduldsprobe wird. Schließlich sind die Erben vielleicht nicht immer einer Meinung. Dennoch sollten Sie gegenseitiges Verständnis mitbringen. Das gemeinsame Ziel sollte es sein, Lösungen zu finden. Schließlich sollten alle Miterben daran interessiert sein, den Haushalt zeitnah aufzulösen.

Wer kommt bei einer Erbengemeinschaft für die Kosten einer Haushaltsauflösung auf?

Die Kosten für die Haushaltsauflösung geht zulasten des Nachlasses. Sofern der Nachlass die Kosten nicht ausreichend deckt, werden alle Erben der Erbengemeinschaft ihrer Erbquote entsprechend an den Kosten beteiligt.

Wenn Sie bei Ihrer Haushaltsauflösung Unterstützung benötigen, können Sie gerne einen Termin mit uns vereinbaren, sodass wir gemeinsam über die bevorstehende Haushaltsauflösung und Ihre Möglichkeiten sprechen können.