So setzen Sie die Kosten einer Entrümpelung von der Steuer ab

Sind die Kosten einer Entrümpelung steuerlich absetzbar? Die Kosten für eine Entrümpelung können je nach Auftragsvolumen schnell im vierstelligen Bereich liegen, doch diese müssen Sie nicht allein tragen, sondern können Sie bis zu einer bestimmten Grenze in der Steuererklärung geltend machen. Wie dies funktioniert, möchten wir Ihnen in diesem Beitrag zeigen.

Sie können die Entrümpelungs-Kosten als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ in Ihrer Steuererklärung eintragen. Diese Möglichkeit gilt nicht nur im gewerblichen Bereich, sondern auch für Privatpersonen.

Was ist unter haushaltsnahen Dienstleistungen zu verstehen?

Bei den haushaltsnahen Dienstleistung werden in der Steuererklärung zwischen haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen, haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen unterschieden. Eine Entrümpelung sowie die Kosten für einen Umzug würden in diesem Fall in den Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen fallen.

Durch das Eintragen dieser Kosten in Ihrer Steuererklärung können Sie eine Steuerermäßigung bewirken und sich somit einen Teil der Kosten vom Staat erstatten lassen.

Sie müssen dabei jedoch beachten, dass die Entrümpelung in Ihrem eigenen Zuhause beziehungsweise auf dem umgebenden Grundstück durchgeführt wurde. Sollte es beispielsweise einen Todesfall gegeben haben, welcher zu einer Entrümpelung führte, die nicht in Ihrem Zuhause stattgefunden hat, können Sie die Kosten nicht über Ihre Steuererklärung absetzen. Sollten Sie zu den Erben gehören, können Sie die Kosten jedoch gegebenenfalls als Nachlassverbindlichkeit über die Erbschaftssteuererklärung angeben. Sollte die verstorbene Person jedoch in Ihrem Zuhause gelebt haben, dann können Sie diese bei Ihrer Steuererklärung eintragen.

Wie setzt man die Kosten für eine Entrümpelung von der Steuer ab?

In dem Feld „haushaltsnahe Dienstleistungen“ können Sie als Art der Aufwendung „Entrümpelung“ sowie die dafür angefallenen Kosten eintragen. Es dürfen jedoch je Kalenderjahr nur Kosten von insgesamt bis zu 20.000 € für haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich abgesetzt werden. Von diesen Kosten erkennt das Finanzamt 20 % an.

Sollten Ihre Kosten bei 5.000 € gelegen haben, würde das Finanzamt also 1.000 € berücksichtigen. Dennoch ist es wichtig, dass Sie die vollen Kosten in Höhe von 5.000 € als haushaltsnahe Dienstleistung angeben. Wenn Sie lediglich 1.000 € eintragen, wird das Finanzamt nur 20 % davon berücksichtigen, was nachteilig für Sie wäre.

Wieviel erhält man durch die Steuererklärung von den Kosten für die Entrümpelung zurück?

Diese Frage können wir leider nicht eindeutig beantworten, da dies von der jeweiligen Einkommensart abhängig ist. Sollten Sie sich in einem regulären Angestelltenverhältnis befinden und monatlich Ihre Einkommenssteuer zahlen, werden durch die Angabe in der Steuererklärung alle Positionen berücksichtigt, die Sie von der Steuer absetzen können. Im Falle einer Entrümpelung wären es 20 % der Kosten, die Sie bezahlt haben.